Kurzbeschrieb
Bei der Hochdruckgasleitung der GVM AG in Brügg ist die aus Sicherheitsgründen geforderte Überdeckung von 1 m nicht mehr gewährleistet. Im Falle eines Leitung-Neubaus war nicht auszuschliessen, dass gemäss KbS (Kataster der belasteten Standorte) ein ehemaliger belasteter Ablagerungsstandort tangiert werden könnte. Aus diesem Grund wurde ein Pflichtenheft für die abfallrechtliche Belastungsuntersuchung des KbS-Standorts erstellt und dieses der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorgelegt. Im September 2021 erfolgte anschliessend die Durchführung der abfallrechtlichen Belastungsuntersuchung mittels Baggersondagen. Dabei zeigte sich, dass der im KbS eingetragene belastete Standort durch das Bauvorhaben nicht tangiert wird. Die im KbS erfasste Standortfläche wurde im Anschluss durch die zuständige Behörde entsprechend angepasst.
Bauherrschaft
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