Für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei grossen Bauvorhaben, die von Ämtern auf Kantons- und Bundesebene durchgeführt wird, dient ein Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) als Grundlagen. Für Bauprojekte müssen diverse Umweltgesetzgebungen, Richtlinien, Verordnungen und Umweltauflagen eingehalten werden. Diese betreffen Themen zu Boden, Gewässer, Wald, Flora/Fauna/Lebensräume, Landschaft /Ortsbild, Luft, Lärm, Altlasten, Abfälle, Erschütterungen, Nichtionisierende Strahlung, Störfallvorsorge und Kulturdenkmäler/Archäologische Stätten. Für einen optimalen Planung und Ablauf des Bauens sollte daher frühzeitig professionelle Umweltfachleute beigezogen werden, um umweltspezifische Voraussetzungen und Schwierigkeiten zu ermitteln und dafür geeignete Lösungsvorschläge zu erarbeiten. So können Projektverzögerungen und Mehrkosten aufgrund unvorhergesehener Massnahmen vorgebeugt werden. Bei nicht UVP pflichtigen Vorhaben ist ebenfalls der Nachweis der Umweltverträglichkeit durch einen Umweltbericht (UB) zu erbringen.
Beispiele für UVP-pflichtige Projekte (nicht abschliessend)
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