ABFALL- UND ALTLASTENRECHTLICHE UNTERSUCHUNGEN

Nicht selten werden im Rahmen von Bauvorhaben unerwartet künstliche Auffüllungen und Belastungen im Untergrund und Boden angetroffen. Mit Beizug einer anerkannten Altlastenfachperson der Bächtold & Moor AG kann gewährleistet werden, dass die belasteten Materialien entsprechend dem Materialtyp und dem Belastungsgrad getrennt ausgehoben sowie fachgerecht nach VVEA entsorgt werden. Unsere Fachpersonen unterstützen Sie dabei gerne auch bei der Erstellung von Entsorgungskonzepten, der Einholung von Entsorgungsgenehmigungen (EGI) und bei der Dokumentation mittels Entsorgungsnachweis.

Wird zudem ein im KbS (Kataster der belasteten Standorte) eingetragener Standort durch ein Bauprojekt tangiert, werden zusätzliche Untersuchungen und Rücksprachen mit den zuständigen Behörden notwendig. Dabei wird ein Pflichtenheft und Sondierprogramm für die Umsetzung der altlasten- und abfallrechtlichen Untersuchungen erstellt und der zuständigen Behörde zur Genehmigung vorgelegt. Eine vorgängige Abklärung mittels Schadstoffuntersuchung ermöglicht es zudem, allfällige Dekontaminationskosten abzuschätzen, unnötige Verzögerungen während der Bauphase zu vermeiden und dadurch eine höhere Kostensicherheit zu erlangen.

Dank unserer Erfahrung aus diversen Grossprojekten können wir Sie bei abfall- und altlastenrechtlichen Fragestellungen fundiert beraten und bieten Ihnen in diesem Bereich ein breites Spektrum an Abklärungen und Schadstoffuntersuchungen an.

Unsere Leistungen

  • Historische und technische Untersuchungen nach Altlastenverordnung
  • Erstellung von einem Pflichtenheft für altlasten- und abfallrechtliche Untersuchungen
  • Begleitung und Dokumentation der Sondierungen inkl. Probenahme und organoleptischer Beurteilung
  • Durchführung von Boden-Belastungsuntersuchungen nach VBBo
  • Kartierung von invasiven Neophyten und Beratung im Umgang mit biologisch kontaminiertem Aushubmaterial und Boden
  • Untersuchung von Belagsflächen inkl. Fundation und Probenahme
  • Unterstützung bei der Erstellung von Entsorgungskonzepten und Definierung der fachgerechten Entsorgungswege nach VVEA
  • Einholung von Entsorgungsgenehmigungen (EGI) bei der zuständigen Behörde
  • Abschätzung von Entsorgungskosten
  • Erstellung von Sanierungs- und Entsorgungsnachweisen

Kontaktpersonen

Referenzen

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