UMWELT UND BODENKUNDLICHE BAUBEGLEITUNG (UBB & BBB)

Wann benötigt es eine UBB oder BBB?

Bei Bauvorhaben die relevanten Auswirkungen auf ein oder mehrere Umweltbereiche haben. Dies betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Um-, Aus-, oder Rückbauten.

Dies sind beispielsweise:

  • UVP-pflichtige Projekte
  • Projekte mit wesentlichen Auswirkungen auf die Umwelt während der Bau- und Betriebsphase
  • Projekte an einem Standort mit hoher Sensitivität (z.B. Gewässer, Feuchtgebiete, Siedlungsgebiete)
  • Projekte mit grossflächiger Bodenbeanspruchung (in Abhängigkeit der Fläche, Länge, Kubaturen, Lage der Baustelle oder Bodentypen) benötigen üblicherweise eine BBB
  • Bei einer Verfügung durch Leitbehörden

Die Ziele einer Umweltbaubegleitung (UBB)

Das Ziel ist grundsätzlich negative Folgen oder Gefahren für die Umwelt zu reduzieren und so die Umweltbelastung zu minimieren. Die Einhaltung der Umweltgesetzgebung ist für Baustellen ein wichtiges, zeit- und kostenrelevantes Ziel. Bereits in der Submissionsphase und während dem Bau können die Abläufe so optimiert werden, dass die Umwelt geschont und teure Schadensbehebungen vermieden werden können. Damit das Bewilligungsverfahren entlastet werden, stellt die UBB eine fach- und stufengerechte Planung und Umsetzung der Umweltauflagen sicher. Sie unterstützt und berät bei der rechtskonformen Durchführung des Bauprojekts bezüglich der umweltrelevanten Anliegen, Pflichten und Bedingungen aus dem Bewilligungsverfahren.

Die Ziele einer bodenkundlichen Baubegleitung (BBB)

Im Rahmen von Bauarbeiten werden häufig grössere Mengen an Ober- und Unterboden abgetragen, umgelagert und bei der Rekultivierung wieder aufgetragen. Eine bodenkundliche Baubegleitung (BBB) stellt den Schutz des Bodens und der Erhalt dessen Fruchtbarkeit und Qualität sicher. Die BBB ermöglicht eine Wiederherstellung des Bodens und eine bestmögliche Übergabe des Bodens an die Landwirtschaft, ausserdem verhindert sie teure, zeitintensive Schadensbehebungen. Falls überschüssiges Bodenmaterial anfällt, sorgt die BBB für eine umweltverträgliche Verwertung. Die BBB unterstützt und berät somit bei der rechtskonformen Durchführung des Bauprojekts bezüglich der bodenrelevanten Anliegen, Pflichten und Bedingungen aus dem Bewilligungsverfahren.

Unsere Funktion als UBB & BBB

  • Unterstützung bei der Planung und Submission umweltrelevanter Bauvorhaben
  • Beratung hinsichtlich eines UVP-Verfahrens und Unterstützung bei der Koordination mit den zuständigen Prüfstellen
  • Erstellung und Realisierung eines Bodenschutzkonzeptes (BSK)
  • Vorausschauende Orientierung über mögliche Umweltprobleme (z.B. den Umgang mit Baustellenabwasser, invasiven Pflanzen/Neophyten und belasteten Böden / Abfällen) mit sinnvollen Massnahmen und Lösungsvorschlägen
  • Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung der Umweltvorschriften
  • Laufende Erstellung und Ergänzung eines Massnahmenkatalogs, welcher das Ziel, die Verantwortlichkeit, den Umsetzungszeitpunkt, den aktuellen Stand und die Angaben zur Erfolgskontrolle für jede Auflage beinhaltet
  • Erfolgskontrolle nach dem Bauabschluss und Unterstützen bei der Umsetzung allfälliger Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen, Pflegekonzepten oder dem Übergang in ein Monitoring-Programm
  • Artenschutz und Fördermassnahmen auf Baustellen und allgemein in betroffenen Lebensräumen (z.B. für Bachneunaugen, Reptilien, Amphibien, Orchideen)
  • Planung des Bodenschutzes in Gebieten mit hoher ökologischer Qualität
  • Begleitung und ökologische Planung von Gewässerrevitalisierungen

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