Die Flugplatzhalter sind gemäss Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) verpflichtet, einen Hindernisbegrenzungsflächenkataster (HBK) zu erstellen und periodisch zu überprüfen. Mit diesem Plan können bestehende oder neu geplante Objekte (Bäume, Gebäude, Masten etc.) identifiziert werden, die für den Flugverkehr gefährlich sein könnten.
Die Geometrie der Flächen für Flugzeuge und Helikopter richtet sich nach den international gültigen Normen der ICAO (International Civil Aviation Organisation).
Die Vermessung von bestehenden Objekten erfolgt mittels photogrammetrischer Auswertung von Luftaufnahmen (Orthofotos). Diese Arbeiten werden durch unseren Partner Flotron AG durchgeführt (www.flotron.ch).
In den letzten Monaten bearbeitete Flugplätze (Liste nicht abschliessend):
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